Blacklist

Eine herkömmliche Blacklist ist eine Datenbank, in die Dinge oder auch Personen aufgenommen werden, die gegen vorhandene Regeln oder Bestimmungen verstoßen haben. Datenbanken in dieser Form, werden auch vom Suchmaschinenanbieter Google für Domains geführt, die gegen die Geschäftsbedingungen des Unternehmens verstoßen.

In diese Blacklist werden Internetadressen aufgenommen, die Malware enthalten oder durch Keyword Spamming auffallen. Auch Internetpräsenzen, die jugendgefährdendes Material enthalten, werden in die Blacklists des Unternehmens aufgenommen. Eine Domain und ihre Unterseiten sind dann über die normale Suchfunktion der Suchmaschine nicht mehr auffindbar.

Die Entfernung einer Domain aus der Blacklist muss vom Inhaber beantragt werden

Da Suchmaschinen wie das Unternehmen Google weltweit agieren, sind auch länderspezifische Ausschlüsse aus dem Index möglich. Dies ist der Fall, wenn der Inhalt einer Webseite gegen geltendes Recht in einem Land verstößt. Die Kriterien werden bei einer Suche so berechnet, dass die Seite bei einer normalen Suche über den Index nicht erscheint.

Werden die Inhalte vom Besitzer der Domain angeglichen und die Verstöße entfernt, ist die erneute Aufnahme in die Whitelist möglich. Die Entfernung aus der Blacklist muss allerdings über den Suchmaschinenanbieter beantragt werden und kann aufgrund einer Prüfung, eine lange Zeit in Anspruch nehmen.

Aufnahme auf die Blacklist vermeiden

Egal in welchem Bereich man tätig ist, ob unternehmerisch oder privat, man sollte sich an die Spielregeln halten. Im Falle Google ist es daher besonders ratsam, die Google Guidelines genauestens zu studieren. Denn neben der Blacklist gibt es weitere unangenehme Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln. Zum Beispiel Abstrafungen wie Google Panda oder Google Penguin.


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