DENIC

Was ist die DENIC?

Das Deutsche Network Information Center, kurz DENIC, ist für die Verwaltung der Top-Level-Domains mit der Endung .de verantwortlich. Das heißt, dass die eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main unter anderem die Vergabe der Internetadressen mit deutschem Ländercode organisiert. Sie stellt außerdem die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, die für die Namensauflösung und damit das Erreichen des korrekten Internetauftritts zuständig ist. Wenn Abfragen zu den Eigentümern von Domains gemacht werden müssen, sei es durch Behörden oder von privater Seite, werden diese nach Anerkennung berechtigten Interesses ebenfalls durch die DENIC erteilt.

Grundprinzip und Notwendigkeit

Im Grunde bekommt jeder Rechner, der mit dem Internet verbunden ist, einen Nameserver zugewiesen. In diesem wiederum ist hinterlegt, welche IP-Adresse sich hinter einer in der vertrauten Form eingegebenen Bezeichnung (beispielsweise wikipedia.org) verbirgt. Damit diese Zuweisung und die unproblematische Navigation im Internet funktionieren, bedarf es einer übergeordneten Instanz. Während zunächst Universitäten und Forschungseinrichtungen, die als erste das Internet als solches benutzten, diese Aufgabe übernahmen, musste auf das anwachsende Internet reagiert werden. So wurde zunächst die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) ins Leben gerufen und später die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), zu deren Unterabteilung auch die IANA mittlerweile zählt. Diese wiederum vergibt die eigentliche Verwaltung der Domains an externe Unternehmen. Verisign ist hier mit Abstand das größte unter diesen und vergibt zum Beispiel .com oder .net. Das sind sogenannte generische Top-Level-Domains. Etwas anders wird mit den länderspezifischen Top-Level-Domains (ccTLD) verfahren. Es wird diesen unter Berücksichtigung unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen in jedem Land eine gewisse Selbständigkeit bei der Regulierung und allgemeinen Herangehensweise zugestanden. An dieser Stelle kommt die DENIC ins Spiel. Sie untersteht bis zu einem Gewissen Grad der ICANN, hat aber bei ihrem Vorgehen ebenso viele Freiheiten. Sie betreibt den Nameserver, der die Zuordnung zu den insgesamt etwa 16 Millionen de-Adressen beinhaltet. Während die eigentliche Registrierung oder Änderung der Eigentumsverhältnisse an einer solche Domain in der Regel von Mitgliedern der DENIC durchführt wird, ist sie selbst eher eine verwaltende Stelle.

Ein wichtiger Teil ihres Auftrags besteht in der Bearbeitung von ungefähr 7.000 wöchentlichen Anfragen zu Domaininhabern. Eigentlich soll das Whois-Protokoll eine solche Auskunft direkt erteilen. Bei den generellen Domains ist dies ohne große Schwierigkeiten möglich. Man erhält neben einigen technischen Informationen unter anderem bei Firmenseiten den Namen, die Anschrift und weitere Kontaktdaten. Das deutschen Datenschutzrecht erlaubt eine so offen Einsichtnahme jedoch nicht. Deshalb gibt die DENIC die für eine Anmeldung zwingend erforderlichen Daten nur heraus, wenn beispielsweise strafrechtlich relevante Inhalte angezeigt sind oder der Inhaber selbst die Korrektheit der Informationen prüfen will.

Ein positiver Nebeneffekt dieses vergleichsweise strengen Vorgehens ist eine, wenn auch nicht lückenlos verlässliche, Nachvollziehbarkeit der Eigentumsverhältnisse. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass eine deutsche Anschrift für die Registrierung der de-Domain angegeben wird. Damit soll erreicht werden, dass sich stets ein Verantwortlicher für die Inhalte einer über die DENIC registrierten Domain finden lässt. Das kann bei Onlineshop das Vertrauen in den jeweiligen Anbieter gegenüber anderen Top-Level-Domains steigern. Außerdem lässt sich bei Rechtsverstößen ein Verantwortlicher ausmachen, wenn auch zunächst nur auf dem Papier.

Im Endeffekt bleibt die nicht gewinnorientierte Genossenschaft ein Teil von ICANN. Dieses ist sozusagen der Dachverband, welcher ein Stück seiner Verwaltungsaufgaben abgegeben hat. Auch wenn die jeweiligen Provider, die in diesem Fall Mitglied der DENIC sind, den größten Teil der Arbeit übernehmen, muss die ICANN die Sorge für die finale Registrierung tragen. Dazu zählt etwa die Sicherstellung der öffentlichen Erreichbarkeit. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Informationen für die Namensauflösung in eine IP-Adresse auf den zuständigen Servern hinterlegt werden. Erst dann ist die Domain von überall auf der Welt aufrufbar.

Geschichtliche Entwicklung

Alles begann im November 1986. Am 5. des Monats wurde die für Deutschland angedachte Endung “de” der Internetadresse in die IANA-Datenbank eingetragen. So bescheiden die Aufnahme in eine Liste zunächst klingt, kann dieses Datum als Geburtsstunde des deutschen Internets angesehen werden. Die Verwaltung verblieb zunächst in den USA. Die Gründe dafür sind absolut nachvollziehbar. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit nach Deutschland, genauer an die Informatikrechner-Betriebsgruppe der Universität Dortmund, wurde die Überwachung von gerade einmal sechs Adressen übernommen. Das so formierte Network Information Center (NIC) für die Top-Level Domain de führte konsequenterweise direkt zum Namen DENIC. Im Angesicht des sehr überschaubaren Aufwandes waren keine großen technischen Lösungen notwendig. Die Liste mit den Adressen und deren Eigentümern wurde manuell geführt. Ein rasantes Anwachsen der Datenbank führte schließlich 1993 zu der Erkenntnis, dass eine professionellere Grundlage gelegt werden musste. Die Initiative ging von den drei damals vorhandenen Internet Service Providern DFN, EUNET und Xlink aus. In einer bundesweite Ausschreibung für den Betrieb eines Nameservers konnte sich das Universitätsrechenzentrum in Karlsruhe durchsetzen. Dies galt zunächst für drei Jahre. Die dynamische Entwicklung des Internets erahnte zu diesem Zeitpunkt noch kaum jemand. Bereits zwei Jahre nach Beginn der Arbeit an der Universität Karlsruhe hatte sich Zahl der Domain von anfänglich 1.000 auf über 20.000 enorm vervielfacht.

Die DENIC eG entsteht

Dass die Kapazitäten einer öffentlichen Einrichtung wie einer Universität nicht mehr genügen würden, war vor Ablauf der ersten Ausschreibung, die nach Karlsruhe gegangen war, bereits abzusehen. Die mittlerweile 37 deutschen Internet Service Provider beschlossen die Gründung einer Genossenschaft, die sich der Verwaltung der Domains annehmen sollte. So war die Gründung der DENIC eG als nicht profitorientiertes Unternehmen beschlossen. Damit folgt sie einem komplett anderen Prinzip als beispielsweise Verisign, das als börsennotiertes Unternehmen unter anderem für .com-Domains zuständig ist. Im Juli 1997 wurde die Geschäftsstelle unweit des Frankfurter Hauptbahnhofs bezogen und besteht bis heute. Um die Erreichbarkeit und das zuverlässige Funktionieren aller Dienste nicht zu gefährden, wurden die Aufgaben Schritt für Schritt an die DENIC übertragen. So erfolgte der Umzug des Nameservers vom bisherigen Standort in Karlsruhe nach Frankfurt im August 1998. Ganz offiziell wurde die Top-Level-Domain am 1. Januar 1999 übernommen. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle Leistung für die de-Domains von der DENIC erbracht. Noch im selben Jahr überschritt die Anzahl der gemeldeten Adressen die Millionenmarke. Im nachfolgenden Zeitraum, in welchem sich auch die Dotcom-Blase finden lässt, verfünffachte sich die Zahl noch einmal. Diese Entwicklung flaute entsprechend der kriselnden Technikbranche etwas ab. Hat sich die Zahl der registrierten Domains von 1993 bis 2001 noch um den Faktor 5.000 vervielfacht, erfolgte danach bis 2014 lediglich noch eine Verdreifachung. Das führte noch immer zu insgesamt mehr als 16 Millionen Einträge im Jahr 2016.

Die DENIC vor Gericht

Ein interessantes Urteil ergab sich 2008 aus einer Klage der Volkswagen AG. Diese wollte für sich die nur aus zwei Buchstaben bestehende Adresse “vw” bei der DENIC anmelden. Die Richtlinien untersagten dies jedoch. Hintergrund dieser Einschränkung war ein Problem bei der Namensauflösung, wenn die Second-Level-Domain (also vw) einer Top-Level-Domain glich. Hier kollidierten das Wettbewerbsrecht und die Technik, auf der das Internet fußt, miteinander. Schlussendlich wurde festgestellt, dass die DENIC den Namen zu vergeben hätte.
Als marktbeherrschendes Unternehmen könnte es zunächst verpflichtet werden, den Auftrag eines anderen Unternehmens anzunehmen. Dies gälte jedoch nur dann, wenn ansonsten eine Wettbewerbsbeschränkung zu befürchten sei. Hinzu kam, dass das technische Problem bereits zu diesem Zeitpunkt nur noch bei veralteter Software bestand. Außerdem gab es in diesem ganz speziellen Fall keine gleichlautende Top-Level-Domain. So wurde der Klage von Volkswagen recht gegeben und die DENIC sah sich zu einer Überprüfung ihrer Vergaberichtlinien veranlasst.
Auch wenn sich das Gericht zunächst nur auf das Verhältnis zwischen Unternehmen bezog, mündete das Urteil im Oktober 2009 in der Freigabe von ein- und zweistelligen Domains und zudem Adressen, die nur aus Ziffern bestehen.

Kritik zur Position und einzelnen Entscheidungen

Auch wenn sich die DENIC als Genossenschaft ihrem Statut eines nicht nach Gewinn strebenden und dienlichen Weges verpflichtet sieht, gerät sie als einzige Stelle für die Vergabe und die Verwaltung der de-Domains immer wieder in die Kritik. Vor allem wird ein Mangel an Transparenz hin und wieder gerügt. Das ist bei der Sonderstellung, die die Genossenschaft genießt, und der wirtschaftlichen Bedeutung des Internetverkehrs im Allgemeinen durchaus negativ zu bewerten. Auch die Mitglieder selbst sparen nicht mit Ermahnungen. So musste beispielsweise 2005 eine außerordentliche Generalversammlung abgehalten werden. Gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrat gab es Vorbehalte. Auch wenn dieser nicht neu besetzt wurde, führt der Streit zu einer Änderung der Statuten und der Einführung neuer Wahlverfahren für sämtliche Aufsichtsratsposten.

Als sich die DENIC im Sinne einer Erweiterung ihres Betätigungsfeldes auch für die Vergabe der .net-Domains bewarb, kam Kritik an einer falschen Informationspolitik auf. Zwar sollte Verisign, das ebenfalls Mitglied war und sich zudem als Konkurrent bewarb, keine Vorteile aus einer Veröffentlichung ziehen. Dass die Details deshalb allen Mitgliedern gegenüber zurückgehalten worden, stieß zu Recht auf massive Kritik und wurde schließlich im Februar 2005 korrigiert. Dass die Vergabe deshalb nicht gewonnen wurde, darf angesichts eines vierten Platzes bei fünf Bewerbern bezweifelt werden.

Als im Jahr 2009 ein- und zweistellige Namen zugelassen wurde, traten erneut Unregelmäßigkeiten auf. Das Interesse an der äußerst geringen Zahl an Adressen, die durch ihre Kürze noch attraktiver wurden, war erwartungsgemäß groß. Aus diesem Grund sollte ein Begrenzung der möglichen Anmeldungen für jedes Mitglied für einen fairen Vergabeprozess sorgen. Technische Probleme und die teils undurchsichtige Kooperation verschiedener Registrare, also der Dienstleister für die eigentliche Anmeldung, führten jedoch zu Irritationen. Insbesondere war die DENIC nicht rechtzeitig eingeschritten, um ihre unabhängige Position zu untermauern und den Verdacht einer manipulierten Vergabe auszuräumen. Dass später interne Dokumente bei WikiLeaks auftauchten und weitere Rechtfertigungen und Eingeständnisse nach sich zogen, kommt erschwerend hinzu.

Technische Probleme können trotz aller Sicherungssysteme auftreten und sind nie zu 100 Prozent ausschließbar. Als im Jahr 2010 ein erheblicher Teil der Adressen über Stunden nicht erreichbar war, bestand der größte Kritikpunkt in der mangelnden Kommunikation. Während die Panne schließlich behoben werden konnte, schlug sich das Ausbleiben von Meldungen teils in Panik nieder. Obwohl dadurch weder Einträge gelöscht wurden noch E-Mails verloren gingen, wurden Bestätigung durch die DENIC viel zu spät veröffentlicht. Immerhin wurde während des Ausfalls bei Aufruf einer betroffenen Seite mitgeteilt, dass diese überhaupt nicht registriert ist. Die Unsicherheit der Inhaber war also vollkommen nachvollziehbar.

Um selbst bei einer nicht näher beschriebenen Katastrophe Erreichbarkeit und Datensicherheit zu gewährleisten, befindet sich in Amsterdam eine exakte Spiegelung des Rechenzentrums in Frankfurt am Main. Begründet wird der Standort mit der nötigen Distanz, um im Fall der Fälle weit genug entfernt zu sein. Gleichzeitig ist die Strecke kurz genug, damit Techniker zeitnah vor Ort sein können.

Trotz einiger Kritikpunkte erscheint sich die Entwicklung der DENIC eG als positives Beispiel. Insgesamt 18 Nameserver und die Beteiligung am Aufbau des damals ersten deutschen Root-Nameservers sprechen für das nicht gewinnorientierte Unternehmen eine deutliche Sprache.


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