B2A
B2A beschreibt den Austausch zwischen privatwirtschaftlichen Anbietern und staatlichen oder kommunalen Organisationen. Die deutsche Entsprechung lautet Geschäftsbeziehung zur öffentlichen Verwaltung. Zu den Abnehmern zählen beispielsweise Ministerien, Behörden, Gemeinden, öffentliche Hochschulen und andere Einrichtungen der öffentlichen Hand.B2A einfach erklärtEin B2A-Geschäft entsteht, wenn ein Unternehmen einer öffentlichen Einrichtung Leistungen anbietet. Das...
