Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist die seit dem 13. Dezember 2024 anwendbare EU-Verordnung 2023/988 für die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze zu Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit, klaren Produktinformationen sowie Verfahren für Beschwerden, Unfälle, Warnungen und Rückrufe.
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) vereinheitlicht die Anforderungen an sichere Verbraucherprodukte im EU-Binnenmarkt. Die offizielle Bezeichnung lautet EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Für den E-Commerce ist besonders relevant, dass bestimmte Hersteller-, Produkt- und Sicherheitsangaben bereits im Online-Angebot klar sichtbar sein müssen.
Was regelt die Produktsicherheitsverordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für Non-Food-Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können. Erfasst werden neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte, sofern keine besondere Ausnahme greift.
Die GPSR verlangt, dass nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Hersteller müssen deshalb eine interne Risikoanalyse durchführen, technische Unterlagen erstellen und diese grundsätzlich zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren. Zu den bewerteten Kriterien gehören etwa Konstruktion, Zusammensetzung, Verpackung, Wechselwirkungen mit anderen Produkten und Risiken für besonders schutzbedürftige Verbraucher.
Der Begriff Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt. Die Bereitstellung auf dem Markt umfasst dagegen jede weitere Abgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Diese Unterscheidung ist für Restbestände relevant: Ein Produkt, das vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, fällt unter die Übergangsregelung der GPSR und darf grundsätzlich weiter bereitgestellt werden.
Für wen gilt die GPSR?
Die Verantwortung richtet sich nach der Position innerhalb der Lieferkette. Ein Onlineshop ist nicht automatisch nur Händler. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder ein vorhandenes Produkt wesentlich verändert, kann rechtlich als Hersteller gelten und trägt entsprechend weitergehende Pflichten.
| Rolle | Zentrale Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Risikoanalyse, technische Dokumentation, Produktkennzeichnung, Kontaktangaben, Sicherheitsinformationen und Korrekturmaßnahmen |
| Importeur | Prüfung der Herstellerpflichten, eigene Kontaktangaben, sichere Lagerung und Reaktion auf bekannte Risiken |
| Händler | Kontrolle erkennbarer Pflichtangaben, Beachtung von Warnungen und Mitwirkung bei Rückrufen |
| Verantwortliche Person in der EU | Ansprechpartner für Behörden, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt |
| Online-Marktplatz | Meldewege, Zusammenarbeit mit Behörden und Verfahren zur Entfernung gefährlicher Angebote |
Bei Produkten eines Herstellers außerhalb der EU muss ein in der Europäischen Union ansässiger Wirtschaftsakteur als verantwortliche Person vorhanden sein. Diese Funktion kann je nach Lieferkette beispielsweise ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfillment-Dienstleister übernehmen. Name sowie postalische und elektronische Adresse dieser Person müssen am Produkt, an der Verpackung, auf einem Begleitdokument und im Online-Angebot berücksichtigt werden.
GPSR-Pflichtangaben im Onlineshop
Die Produktsicherheitsverordnung behandelt eine Produktdetailseite nicht nur als Verkaufsfläche. Bei Fernabsatzangeboten müssen Verbraucher schon vor dem Kauf erkennen können, welches Produkt angeboten wird, wer dafür verantwortlich ist und welche Warnungen gelten. Ein Verweis auf Angaben, die erst nach der Lieferung auf der Verpackung sichtbar werden, erfüllt diesen Zweck nicht.
Für Onlineshops mit mehreren Tausend Artikeln reicht eine einmalige Anpassung des Seitentemplates häufig nicht aus. Die erforderlichen Angaben unterscheiden sich nach Hersteller, Produkt und Risikoprofil. Sinnvoll ist deshalb eine Datenprüfung auf Artikelebene: Pflichtfelder werden definiert, fehlende Werte im Produktinformationssystem markiert und erst nach einer Qualitätskontrolle an Shop und Marktplätze übertragen.
Welche Produkte sind ausgenommen?
Die GPSR gilt nicht uneingeschränkt für jede Ware. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, bestimmte Luftfahrzeuge und Antiquitäten. Auch Produkte, die vor ihrer Nutzung eindeutig als reparatur- oder wiederaufarbeitungsbedürftig gekennzeichnet sind, können von der Verordnung ausgenommen sein.
Für Produkte mit besonderen EU-Harmonisierungsregeln gilt eine differenzierte Abgrenzung. Die GPSR ergänzt solche Vorschriften nur bei Risiken oder Sicherheitsaspekten, die durch das speziellere Recht nicht bereits geregelt werden. Ein Elektrogerät kann deshalb zugleich besonderen Produktvorschriften und ergänzenden GPSR-Anforderungen unterliegen.
Unterschied zwischen GPSR und CE
Der Unterschied zwischen der Produktsicherheitsverordnung und der CE-Kennzeichnung liegt im Anwendungsbereich. Die GPSR schafft allgemeine Sicherheitsanforderungen für Verbraucherprodukte. Eine CE-Kennzeichnung ist dagegen nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter entsprechende EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, etwa bestimmte Maschinen, Spielzeuge oder Elektrogeräte.
Eine CE-Kennzeichnung ist daher kein allgemeines GPSR-Zertifikat und ersetzt weder die Risikoanalyse noch die Rückverfolgbarkeit oder die Pflichtangaben im Fernabsatz. Umgekehrt benötigen viele Produkte im Anwendungsbereich der GPSR keine CE-Kennzeichnung. Prüfe zuerst, welche produktspezifischen Vorschriften gelten, und ergänze anschließend die allgemeinen Anforderungen der GPSR.
Produktsicherheit in SEO, SEA und GEO
Die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung ist kein bestätigter Google-Rankingfaktor. Vollständige Produktinformationen verbessern jedoch die inhaltliche Eindeutigkeit einer Seite: Suchmaschinen, Shopping-Systeme und KI-Modelle können Hersteller, Modell, Zielgruppe und Warnhinweise leichter einem konkreten Produkt zuordnen. Das unterstützt eine nachvollziehbare Informationsarchitektur im E-Commerce-SEO für Onlineshops.
Für SEA und Marktplätze reduzieren konsistente Produktdaten das Risiko widersprüchlicher Angaben zwischen Produktfeed, Anzeige, Landingpage und Händlerprofil. Rechtlich erforderliche Warnungen gehören nicht in jede Werbeanzeige, müssen aber spätestens im maßgeblichen Fernabsatzangebot klar sichtbar sein. Die Produktdetailseite sollte deshalb mit den Daten des Feeds und den Angaben auf Verpackung oder Begleitunterlagen übereinstimmen.
GEO, ausgeschrieben Generative Engine Optimization, profitiert von eindeutig benannten Entitäten und überprüfbaren Produkteigenschaften. Herstellerdaten und Sicherheitsinformationen sollten deshalb als sichtbarer Text vorliegen und nicht ausschließlich in schwer lesbaren Bildern versteckt sein. Das erleichtert zugleich die Pflege von strukturierten Produktinhalten und verbessert die Orientierung für Käufer.
GPSR-Check für Onlineshops 2026
Ein belastbarer GPSR-Check beginnt nicht beim Design der Produktseite, sondern bei der Lieferkette. Für jeden Artikel muss klar sein, wer Hersteller, Importeur, verantwortliche Person und Händler ist. Danach werden Kennzeichnung, Dokumentation und Online-Darstellung miteinander abgeglichen.
Messbar ist die Umsetzung beispielsweise über die Quote vollständig befüllter Pflichtfelder. Enthält ein Sortiment 8.000 aktive Artikel und fehlen bei 400 Produkten Angaben zur verantwortlichen Person, liegt die Datenvollständigkeit in diesem Feld bei 95 Prozent. Für die Freigabe eines Angebots sollte die Zielquote bei erforderlichen Sicherheitsangaben 100 Prozent betragen.
Die Darstellung gesetzlicher Angaben sollte mit einer verständlichen Usability der Produktseiten verbunden werden. Warnungen müssen gut auffindbar bleiben, ohne Produktname, Preis und Kaufentscheidung unübersichtlich zu machen. Bewährt haben sich klar bezeichnete Bereiche für Herstellerinformationen, verantwortliche Personen und Sicherheitshinweise direkt auf der Produktdetailseite.
Häufige Fragen zur Produktsicherheitsverordnung
Gilt die GPSR auch für reine B2B-Produkte?
Die GPSR richtet sich an Verbraucherprodukte. Ein formal als B2B bezeichnetes Produkt kann trotzdem erfasst sein, wenn Verbraucher es unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen nutzen könnten. Ausschließlich professionelle Spezialprodukte müssen anhand ihrer tatsächlichen Zweckbestimmung beurteilt werden.
Müssen ältere Produktseiten nachträglich angepasst werden?
Entscheidend ist, ob das Produkt weiterhin online angeboten wird und wann es erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde. Die Übergangsregelung für rechtmäßig vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebrachte Ware befreit einen Händler nicht automatisch von klaren und korrekten Informationen im aktuellen Angebot.
Reicht ein CE-Zeichen für die GPSR aus?
Nein. Die CE-Kennzeichnung gilt nur für bestimmte regulierte Produktgruppen und bestätigt keine allgemeine GPSR-Konformität. Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit, Kontaktangaben und Sicherheitsinformationen müssen unabhängig davon geprüft werden.
Braucht jedes Produkt aus einem Drittland eine verantwortliche Person?
Für ein erfasstes Produkt eines Herstellers außerhalb der EU muss grundsätzlich ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU vorhanden sein. Welche Person diese Funktion übernimmt, hängt von der Lieferkette und den vertraglich festgelegten Rollen ab.
Dürfen GPSR-Angaben nur in einem Produktbild stehen?
Die Informationen müssen im Online-Angebot klar und gut sichtbar sein. Strukturierter Text ist leichter zugänglich, aktualisierbar und über verschiedene Verkaufskanäle nutzbar. Produktbilder können die Angaben ergänzen, sollten die einzige Informationsquelle aber nur nach rechtlicher Prüfung bilden.
Welche Folgen haben fehlende GPSR-Pflichtangaben?
Marktüberwachungsbehörden können unter anderem Korrekturen, Angebotsentfernungen, Verkaufsbeschränkungen oder Rückrufe veranlassen. Zusätzlich kommen nationale Sanktionen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht. Die konkrete Folge hängt vom Produkt, vom Risiko und vom jeweiligen Verstoß ab.
Wenn GPSR-Pflichtangaben mit Produktdaten, Shopstruktur und organischer Auffindbarkeit abgestimmt werden sollen, kann ein unverbindlicher Potenzialcheck die nächsten Schritte klären.
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